- Schwindelmanöver
- Schwịn|del|ma|nö|ver 〈[-vər] n. 13〉 betrügerisches Vorgehen, z. B. beim Handel; →a. Scheinmanöver
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Schwịn|del|ma|nö|ver, das (abwertend): Täuschungsmanöver: ein groß angelegtes S.; wer soll denn auf so ein plumpes S. hereinfallen?
Universal-Lexikon. 2012.